Bürgergeld
Die seit dem 01. Januar 2024 geänderten Regelbedarfe sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen:
Personenkreis | Höhe der Regelbedarfe |
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- Alleinstehende, - Alleinerziehende, - volljährige Leistungsberechtigte mit minderjährigem Partner | ab 2024: 563 Euro |
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- Partner, wenn beide volljährig sind | ab 2024: 506 Euro |
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- Kinder unter 18 Jahre und im 15. Lebensjahr | ab 2024: 471 Euro |
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- Kinder über 18 Jahre bis einschließlich 24 Jahre alt - sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft, - Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen | ab 2024: 451 Euro |
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- Kinder von Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres | ab 2024: 390 Euro |
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- Kinder ab Geburt bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres | ab 2024: 357 Euro |