Bürgergeld

Die seit dem 01. Januar 2024 geänderten Regelbedarfe sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen:

Personenkreis

Höhe der Regelbedarfe

- Alleinstehende,

- Alleinerziehende,

- volljährige Leistungsberechtigte mit minderjährigem Partner

ab 2024: 563 Euro

 

 

- Partner, wenn beide volljährig sind

ab 2024: 506 Euro

 

 

- Kinder unter 18 Jahre und im 15. Lebensjahr

ab 2024: 471 Euro

 

 

- Kinder über 18 Jahre bis einschließlich 24 Jahre alt

- sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft,

- Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen

ab 2024: 451 Euro

 

 

- Kinder von Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres

ab 2024: 390 Euro

 

 

- Kinder ab Geburt bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres

ab 2024: 357 Euro