Information zur internetbasierten Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Straßenverkehrsamt: Online zur Behörde, Gebühren sparen
Ab dem 1. September können Bürgerinnen und Bürger Gebühren sparen, wenn sie Dienstleistungen des Straßenverkehrsamtes online wahrnehmen. Virtuell in die Behörde statt persönlich zum Amt, digitaler, günstiger und schneller – das sind die Ziele der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung.
„Digital und ohne Besuch war rund um das Zulassen bei uns schon seit 2015 Einiges möglich. Neu sind jetzt die günstigeren Gebühren für diejenigen, die diesen Weg wählen“, so Sabine Völker, Leiterin des Straßenverkehrsamtes der Kreisverwaltung.
Beispiele: Die Außerbetriebsetzung im Amt schlägt mit 15,90 Euro zu Buche, online gibt es sie für 2,10 Euro, bei Adressänderungen lauten die Preise 10,20 Euro zu 4,30 Euro, bei Neuzulassungen fabrikneuer Fahrzeuge 30 Euro gegenüber 12,80 Euro und das Umschreiben aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des Kennzeichens gibt es für 23,60 Euro oder für 9,90 Euro. Diese Grundgebühren können sich je nach Einzelfall durch Kosten für Klebesiegel, Abgaben an das Kraftfahrtbundesamt oder Gebühren für Porto und Wunschkennzeichen erhöhen.
Weiterer Clou der neuen Verordnung: Wer sein Fahrzeug online zulässt, kann unmittelbar und mit ungestempeltem Kennzeichen losfahren. Als Nachweis für das ordnungsgemäße Anmelden muss in diesen Fällen lediglich der vorläufige Zulassungsnachweis ausgedruckt und am Fahrzeug sichtbar angebracht werden. Gültig ist dieser zehn Tage, die fehlenden Plaketten und Dokumente erhalten die Halterinnen und Halter per Post.
Die Online-Dienstleistungen im Zulassungswesen finden sich auf der Webseite der Kreisverwaltung (www.en-kreis.de) im Menüpunkt Sicherheit & Verkehr.
Stichwort Voraussetzungen
Um die Online-Dienste nutzen zu können, müssen sich natürliche Personen mittels eID über die Bund-ID identifizieren, juristische Personen über „MeinUnternehmenskonto“ und dem Elster Zertifikat.
Zusätzlich werden teilweise die elektronische Versicherungsbestätigung und die IBAN für die Erteilung eines Sepa-Lastschriftmandats benötigt. Abhängig vom gestellten Antrag kann es vorkommen, dass etwaige Sicherheitscodes in die Eingabemaske eingegeben werden müssen.