Neuerungen im Bereich der Tierhaltung: Abgangsmeldung für gehaltene Schweine, Schafe und Ziegen
Eine artgerechte Tierhaltung sowie ein verlässlicher Verbraucherschutz sind wichtige Grundsätze in der Landwirtschaft. Daher ist eine ordnungsgemäße sowie lückenlose Tierkennzeichnung erforderlich. Die Verordnung (EU) 2016/429 und die ihr nachgeschalteten Rechtsakte, insbesondere die Delegierten VO (EU) 2019/2035, bringen seit ihrem Inkrafttreten am 21. April 2021 unter anderem auch Neuerungen für die Tierkennzeichnung und die damit verbundene Rückverfolgbarkeit von Tieren und tierischen Produkten mit sich.
Bisher mussten Tierhalter neben der Stichtagsmeldung (1. Januar) nur den Zugang von Schweinen, Schafen und Ziegen melden.
Ab dem 01.08.2023 müssen nun alle Tierhalter, Viehhandelsunternehmen und Sammelstellen von Schweinen, Schafen und Ziegen neben der Zugangsmeldung auch eine Abgangsmeldung vornehmen. Diese kann, wie die Zugangsmeldung, ebenfalls als „Gruppenmeldung“ erfolgen, wobei jeweils folgendes angegeben werden muss:
- die Gesamtzahl der Tiere,
- die individuelle Registriernummer der Herkunfts- bzw. Bestimmungsbetriebe nach der Viehverkehrsverordnung,
- das Zugangsdatum,
- das Abgangsdatum.
Die Verendung/Tötung ist weiterhin nicht zu melden.
Die oben genannten Meldungen können weiterhin über das HI-Tier System gemeldet sowie verwaltet werden.
Da durch diese neue Maßnahme die Rückverfolgbarkeit der Tiere verbessert wird, was insbesondere bei einem Tierseuchenausbruch wichtig ist, können somit sowohl die Verbraucher als auch die Landwirte und ihre Tiere besser geschützt werden.