Ambulante Pflege

Ambulante Pflege bezeichnet eine Form der Pflege, bei der hilfebedürftige Menschen in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung betreut werden.

Die Kosten für die ambulante Pflege werden in erster Linie von der Pflegeversicherung übernommen. Allerdings sind die Leistungen der Pflegeversicherung auf gesetzlich festgelegte Höchstbeträge begrenzt. Wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um den notwendigen Bedarf an Pflege zu decken, kann der Restbetrag bei finanzieller Bedürftigkeit durch die ambulante Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe gedeckt werden.

Für Personen, die nicht pflegeversichert sind, tritt der Sozialhilfeträger an die Stelle der Pflegeversicherung und übernimmt die Kosten für die notwendigen Pflegemaßnahmen im Rahmen der ambulanten Hilfe zur Pflege.

Leistungen der ambulanten Hilfe zur Pflege sind insbesondere

  • Pflegegeld
  • Kosten für einen Pflegedienst
  • Hilfe bei Verhinderung der Pflegeperson
  • Pflegehilfsmittel
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes

Die Leistungen der Hilfe zur Pflege sind abhängig vom Einkommen und Vermögen des pflegebedürftigen Menschen sowie seines Partners. Bei minderjährigen pflegebedürftigen Kindern sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern zu berücksichtigen.

Diese Leistungen sind kostenfrei.

Wenn Sie pflegeversichert sind, werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Aktueller Leistungsbescheid der Pflegekasse
  • Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse

Wenn ein Pflegedienst die Pflege übernimmt, werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Kostenvoranschlag des Pflegedienstes
  • Pflegedokumentation des Pflegedienstes

Für die Einkommens- und Vermögensprüfung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • ausgefüllt und unterschriebener Grundantrag
  • aktuelle Einkommensnachweise (z. B. Renten, Wohngeld, Grundsicherung, Blindengeld)
  • Vermögen (z.B. Sparbücher, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Haus- und Grundbesitz)
  • Kosten der Unterkunft oder Belastungen durch Hauseigentum
  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel
  • Versicherungen (zum Beispiel Hausrat, Haftpflicht, Sterbegeld)
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate

Es kann sein, dass noch weitere Unterlagen erforderlich sind. Eine detaillierte Übersicht können Sie der Checkliste entnehmen.

Die Sozialhilfe setzt unmittelbar ein, sobald dem Träger der Sozialhilfe bekannt wird, dass die Leistungsvoraussetzungen gegeben sind. Es ist daher wichtig, eine mögliche Bedürftigkeit zeitnah anzuzeigen. Die Anzeige kann schriftlich, telefonisch oder durch persönliche Vorsprache erfolgen. Erst ab dem Zeitpunkt der Anzeige setzt die Sozialhilfe ein. Kosten, die vor der Anzeige entstanden sind, werden nicht erstattet.

Die Bearbeitungszeit ist abhängig von Ihrer Mitwirkung. Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen ist eine Entscheidung möglich.

Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

Terminvereinbarungen können unter der bekannten Nummer der jeweiligen Sachbearbeitung erfolgen. Eine Terminvereinbarung inklusive Übersendung von Unterlagen ist auch per E-Mail oder Telefax möglich.