Kann ich medizinische Hilfe in Anspruch nehmen?
Die medizinische Grundversorgung für Geflüchtete ist gedeckt. Hierfür ist eine offizielle Registrierung bei den Stadtverwaltungen notwendig. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Ansprechpersonen bei der jeweiligen Stadtverwaltung.
Weitere Informationen zur medizinischen Versorgung von Geflüchteten sind hier abrufbar.
Beratung zur Krankenversicherung - auch für Nicht-EU Staatsangehörige bietet auch die Gleichbehandlungsstelle EU Arbeitnehmer, hier der Link.
An wen wende ich mich, wenn ich mich krank fühle?
Wenn Sie sich krank fühlen, wenden Sie sich direkt an einen niedergelassenen Arzt.
Für die Arztsuche können Sie diesen Link nutzen, ebenfalls weiter hilft dieser Link.
Wenn Sie Freunde oder Bekannte haben, dann fragen Sie dort nach den Kontaktdaten des behandelnden Arztes.
An wen wende ich mich bei einem medizinischen Notfall?
Befinden Sie sich in einer lebensbedrohlichen Notfallsituation, wenden Sie sich bitte an die Rettungsleitstelle unter der Telefonnummer 112.
Sollten Sie außerhalb der Sprechzeiten medizinische Hilfe benötigen, dann wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Bereitschaftsdienst der kassenärztlichen Vereinigung, kostenfreie Rufnummer 116 117.
Weitere Informationen finden sich hier.
Standorte der Notfalldienstpraxen an Sonn- und Feiertagen
Klinik | Adresse | Zeiten |
Helios Klinikum Schwelm | Dr. Moeller-Str. 15, 58332 Schwelm | Samstag, Sonntag, Feiertag 9 bis 13 und 15 bis 21 Uhr |
Marien-Hospital Witten | Marienplatz 2. 58452 Witten | Freitag 16 bis 20 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertag 9 bis 13Uhr und 15 bis 20 Uhr |
Ich benötige regelmäßig Medikamente - wo kann ich diese bekommen?
Über den behandelnden Arzt werden die erforderlichen Medikamente verordnet.
Sind weitere Impfungen - beispielsweise gegen Masern - wichtig?
Über den beigefügten Link erhalten Sie eine Übersicht über die empfohlenen Impfungen.
In Deutschland besteht seit dem 1. März 2020 das Masernschutzgesetz. Das Gesetz beinhaltet die Pflicht der Masernschutzimpfung für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen (Kitas, Schulen etc.), Gemeinschaftsunterkünften und Gesundheitseinrichtungen (Krankenhäuser, Praxen etc.) untergebracht, betreut oder tätig sind.
Sollte eine der o.g. Impfungen nicht vorliegen oder haben Sie diesbezüglich Fragen, wenden Sie sich bitte an einen niedergelassenen Arzt.
An wen wende ich mich, wenn ich eine psychologische Beratung in Anspruch nehmen möchte?
Sie können eine kostenlose psychologische Betreuung erhalten. Dazu können Sie u.a. die kommunalen Daseinsvorsorgestellen sowie die psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteroper aufsuchen. Mehr Infos finden sich hier.
Der Sozialpsychiatrische Dienst hilft ebenfalls allen Menschen mit psychischen Erkrankungen. Betroffene und ihre Angehörige können sich dort schnell und unkompliziert beraten lassen. Welcher Sozialpsychiatrische Dienst regional zuständig ist, finden Sie hier.
Regionale Ansprechpartner finden Sie auch unter https://www.sozialpsychiatrische-dienste.de/regionale-netzwerke/.
Auch im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes können psychologische Behandlungen übernommen werden. Wenden Sie sich hierfür an das örtliche Sozialamt.