Verwarngeld
Was ist ein Verwarngeld?
Für geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeiten wird ein Verwarngeld bis maximal 55,- € festgesetzt. Welche Ordnungswidrigkeiten dies sind, können Sie im Bußgeldkatalog nachsehen.
Wenn ein Verwarngeld gegen Sie festgesetzt wurde, haben Sie die Möglichkeit, dieses innerhalb der gesetzlichen Frist von einer Woche zu bezahlen.
Damit ist das Verfahren abgeschlossen. Eine Zahlung unter Vorbehalt ist nicht möglich.
Mit Verwarnung nicht einverstanden
Was passiert, wenn ich mit einer Verwarnung nicht einverstanden bin?
Das Verwarngeldverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren, daher kann dagegen kein Einspruch eingelegt werden. Es kommt nur zustande, wenn Sie dieses durch Zahlung anerkennen.
Wenn keine Zahlung innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Es werden dadurch auch Gebühren und Auslagen in Höhe von 28,50 € fällig. Die Höhe ist in § 107 Ordnungswidrigkeitengesetz gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht verändert werden.
Im Rahmen des Bußgeldverfahrens kann es allerdings in Einzelfällen vorkommen, dass weitere Verstöße festgestellt werden. Dies kann der Fall sein, wenn bei der Auswertung der Fotos z.B. übersehen wurde, dass Sie den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatten, oder ein elektronisches Gerät benutzt haben. In diesen Fällen werden die fehlenden Verstöße ergänzt und auch geahndet. Es handelt sich um ein erweitertes Verfahren, da die Verwarnung nicht zustande gekommen ist.
Wenn Sie den Vorwurf bestreiten, haben Sie die Möglichkeit Einspruch einzulegen.
Wenn Sie nur gegen die Kosten vorgehen wollen, müssen Sie einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen.
Was passiert, wenn ich vergesssen habe, das Verwarngeld rechtzeitig zu zahlen?
In diesem Fall wird ein Bußgeldbescheid gegen Sie erlassen.
Es werden dadurch auch Gebühren und Auslagen in Höhe von 28,50 € fällig. Die Höhe ist in § 107 Ordnungswidrigkeitengesetz gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht verändert werden. Hat sich Ihre Zahlung mit dem Bußgeldbescheid überschnitten, erhalten Sie ein entsprechendes Schreiben.
Punkte
Gibt es für ein Verwarngeld Punkte in Flensburg?
Grundsätzlich gibt es keine Punkte für ein Verwarngeld.
Wenn Sie allerdings immer wieder einen gleichartigen Verstoß begehen, kann unter Umständen auch ein Punkt festgesetzt werden. Dies ist aber die Ausnahme!