Ambulant betreute Wohngemeinschaften
Die ambulant betreute Wohngemeinschaft ist eine Alternative zur vollstationären Pflegeeinrichtung. Hier leben pflegebedürftige oder an Demenz erkrankte Menschen gemeinsam in einer barrierefreien Wohnung zusammen.
Alle Bewohner haben ein eigenes Zimmer bzw. Appartement, in das sie sich jederzeit zurückziehen können. Diese Räume können individuell eingerichtet und gestaltet werden. Daneben gibt es Gemeinschaftsräume (Küche, Wohnzimmer), in denen beispielsweise gemeinsame Mahlzeiten eingenommen oder Aktivitäten angeboten werden.
In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft fallen neben den mietvertraglich vereinbarten Unterkunftskosten weitere Kosten für Betreuung und Pflege an. Während ein Großteil der pflegerischen Kosten in der Regel über die Leistungen der Pflegekasse finanziert werden, sind die Kosten der durchgängigen 24-Stunden-Betreuung zusätzlich, häufig als Betreuungspauschale, an den Leistungsanbieter zu entrichten.
Wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die Kosten in der ambulant betreuten Wohngemeinschaft zu decken, kann der Restbetrag bei finanzieller Bedürftigkeit durch die Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe gedeckt werden.
Die Leistungen der Hilfe zur Pflege sind abhängig vom Einkommen und Vermögen des pflegebedürftigen Menschen sowie seines Partners. Bei minderjährigen pflegebedürftigen Kindern sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern zu berücksichtigen.
Diese Leistungen sind kostenfrei
Hilfe zur Pflege in ambulant betreuten Wohngemeinschaften kann ausschließlich für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 geleistet werden.
- Sämtliche unterschriebene Vertragsunterlagen (Mietvertrag, Betreuungsvertrag, Vertrag über die ambulante hauswirtschaftliche Versorgung)
Wenn ein Sie in eine Demenz-WG umziehen, werden folgende Unterlagen benötigt:
- Vorlage eines fachärztlichen Attests (z. B. Neurologe oder Psychologe) zum Nachweis der Demenz
Wenn Sie pflegeversichert sind, werden folgende Unterlagen benötigt:
- Aktueller Leistungsbescheid der Pflegekasse für die Pflegesachleistung
- Leistungsbescheid der Pflegekasse für den Wohngruppenzuschlag
- Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse
Für die Einkommens- und Vermögensprüfung werden folgende Unterlagen benötigt:
- ausgefüllt und unterschriebener Grundantrag
- aktuelle Einkommensnachweise (z. B. Renten, Wohngeld, Grundsicherung, Blindengeld)
- Vermögen (z.B. Sparbücher, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Haus- und Grundbesitz)
- Kosten der Unterkunft oder Belastungen durch Hauseigentum
- Personalausweis oder Aufenthaltstitel
- Versicherungen (zum Beispiel Hausrat, Haftpflicht, Sterbegeld)
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
Es kann sein, dass noch weitere Unterlagen erforderlich sind. Eine detaillierte Übersicht können Sie der Checkliste entnehmen.
Die Sozialhilfe setzt unmittelbar ein, sobald dem Träger der Sozialhilfe bekannt wird, dass die Leistungsvoraussetzungen gegeben sind. Es ist daher wichtig, eine mögliche Bedürftigkeit zeitnah anzuzeigen. Die Anzeige kann schriftlich, telefonisch oder durch persönliche Vorsprache erfolgen. Erst ab dem Zeitpunkt der Anzeige setzt die Sozialhilfe ein. Kosten, die vor der Anzeige entstanden sind, werden nicht erstattet.
Die Bearbeitungszeit ist abhängig von Ihrer Mitwirkung. Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen ist eine Entscheidung möglich.
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
Terminvereinbarungen können unter der bekannten Nummer der jeweiligen Sachbearbeitung erfolgen. Eine Terminvereinbarung inklusive Übersendung von Unterlagen ist auch per E-Mail oder Telefax möglich.
- Bestattungsvorsorge Merkblatt
- Datenschutz Hinweisblatt
- Demenz WG Merkblatt
- Grundantrag Sozialhilfe
- Privatrechtliche Ansprüche Merkblatt
- Rentabilitätsberechnung
- Schenkungen Merkblatt
- Vollmacht
- Wertermittlungsbogen Grundbesitz
- Zuständigkeitsübersicht Anträge vor dem 31.10.2024
- Zuständigkeitsübersicht Anträge ab 01.11.2024