Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung in der Schule
Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung ist der Schule als Teil ihres Unterrichts- und Erziehungsauftrags zugewiesen. Sie leistet einen Beitrag zur Sicherheits-, Sozial-, Umwelt- und Gesundheitserziehung. Ziel und Aufgabe schulischer Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung ist es, die für eine reflektierte und verantwortliche Teilnahme in der Verkehrswirklichkeit erforderlichen Kompetenzen zu fördern. Dabei soll die Schule mit außerschulischen Partnern zusammenarbeiten.
Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung ist Aufgabe aller Schulstufen und –formen und wird auch für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unter Beachtung der behinderungsspezifischen Besonderheiten und der jeweiligen Förderschwerpunkte durchgeführt.
Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung versteht sich - sofern nicht in den Lehrplänen verankert – als Querschnittsaufgabe aller Fachbereiche und kann in unterschiedlichen Formen, auch in Form von Projekten, umgesetzt werden.
Die Rahmenvorgaben zur Verkehrs- und Mobilitätserziehung (Schriftenreihe Schule in NRW Heft Nr. 5010 – BASS – 04 Nr. 4) beschreiben die allgemeinen Aufgaben und Ziele der Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung und geben für alle Schulstufen Hinweise zur Umsetzung im Fachunterricht, in Lehrgängen oder in fächerübergreifenden Projekten.
In Ergänzung zur Rahmenvorgabe werden hier die verkehrssicherheitsrelevanten Aspekte Schulwegtraining, Radfahrtraining und –ausbildung, Mofakurse und Begleitetes Fahren ab 17 gesondert ausgeführt.
Primarstufe
Am Schulanfang bildet der sichere Schulweg einen besonderen Schwerpunkt. Ziel ist es, dass die Schülerinnen und Schüler den eigenen Schulweg zunehmend selbstständig und sicher bewältigen. Dazu stehen Orientierungshilfen für Eltern im Online Portal des Ministeriums für Bauen und Verkehr zur Verfügung. Daneben sind Schulwegpläne, die Einrichtung von Schüler- oder Elternlotsendiensten und Gehgemeinschaften (Walking Bus), sowie die Beförderung mit dem Schulbus weitere geeignete Mittel, das Gefährdungspotenzial für die Schülerinnen und Schüler zu vermindern.
Neben der eigenständigen Bewältigung des Schulweges bildet das Radfahrtraining im Schonraum einen weiteren Schwerpunkt in der Schuleingangsphase. Es soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, Fertigkeiten im Umgang mit dem Fahrrad zu entwickeln und ihr Umfeld bewusst wahrzunehmen, um sich sicher darin zu bewegen.
Das Radfahrtraining wird als Bestandteil einer umfassenden psychomotorischen Erziehung in Form einer systematischen Radfahrausbildung in den Klassen 3 und 4 fortgesetzt und soll zu einer Verbesserung des Verkehrsverhaltens der Schülerinnen und Schüler im öffentlichen Verkehrsraum beitragen. Die Radfahrausbildung schließt mit einer Lernzielkontrolle in Theorie und Praxis ab. Die fahrpraktischen Übungen können als schulische Veranstaltungen in Jugendverkehrsschulen durch-geführt werden.
Die Eltern sind vor Beginn des Radfahrtraining und der Radfahrausbildung über Ziel, Organisation und Inhalte des Ausbildungsprogramms in geeigneter Weise zu informieren. Außerdem sollte ihnen Gelegenheit gegeben werden, bei der fahrpraktischen Ausbildung mitzuwirken. Ebenso sind sie über das Ergebnis der Radfahrausbildung zu informieren. Die Schulen arbeiten bei der Radfahrausbildung nach Möglichkeit mit der Verkehrssicherheitsberatung der örtlichen Polizeibehörde zusammen. Die Kooperation mit weiteren Partnern vor Ort wird empfohlen.
Sekundarstufe I
In der Sekundarstufe I nehmen die Schülerinnen und Schüler weitgehend selbstständig am Straßenverkehr teil und nutzen dazu unterschiedliche Verkehrsmittel. Eine differenzierte und die vier Bereiche Sicherheits-, Sozial-, Umwelt- und Gesundheitserziehung integrierende Mobilitätsbildung in der Schule befähigen zu reflektierten Wahl geeigneter Verkehrsmittel und wirkt der in dieser Altersgruppe häufiger vorkommenden Neigung zu Regelverletzung und riskantem Verhalten entgegen.
In den Klassen 5 und 6 wird die Radfahrausbildung fortgeführt. Die Schulen entwickeln dazu eigene Konzepte zur Umsetzung. Schwerpunkte sind die Verbesserung der Motorik und der Reaktionsfähigkeit sowie die Beherrschung komplexer Verkehrssituationen.
Neben der Radfahrausbildung als verpflichtendem Bestandteil der Mobilitätsbildung können in der Sekundarstufe I Mofakurse durchgeführt werden (Klasse 8 und 9). Die Teilnahme an einem Mofakurs ist Grundvoraussetzung für den Erwerb der Mofa-Prüfbescheinigung gemäß § 5 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Die vorherige Teilnahme an der fortgeführten Radfahrausbildung in den Klassen 5 und 6 ist anzustreben. Für die Mofakurse gelten die Bestimmungen der Richtlinien zur Ausstellung einer Bescheinigung nach § 5 Absatz 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) durch Schulen.
Die Bezirksregierungen stellen die Ausbildung von Lehrkräften, die Mofakurse erteilen, in erforderlichem Umfang sicher.
Sekundarstufe II
In dieser Altersstufe erleben Jugendliche Mobilität zunehmend als Ausdruck individueller und freier Lebensgestaltung. Von daher ist die sicherheitsorientierte, auf die nachhaltige Entwicklung bedachte und gesundheitsbewusste Verkehrsteilnahme Schwerpunkt der Mobilitätsbildung in der Sekundarstufe II. Kognitive, affektive und psychosoziale Aspekte des Verkehrsverhaltens sind Gegenstand des Unterrichts. Ziel ist es v.a. die Risiken und Gefahren bei der Teilnahme am Straßenverkehr, insbesondere als Fahranfänger, durch die pädagogische Arbeit zu mindern.
In den Berufskollegs können die Mobilitätsbildung und die Unfallverhütung auch im Zusammenhang mit der Umsetzung von Aspekten der Arbeitssicherheit thematisiert werden.
Junge Fahranfänger sind in hohem Maße unfallgefährdet. Mit dem Ziel, die Unfallzahlen bei Fahranfängern zu verringern, ist mit Rechtsverordnung vom 13. Februar 2005 (GV. NRW. S. 783) die rechtliche Voraussetzung für das Begleitete Fahren ab 17 geschaffen worden. Im Rahmen der Mobilitätsbildung in der Schule werden die 16-jährigen Schülerinnen und Schüler über die Möglichkeit, am motorisierten Straßenverkehr teilzunehmen, umfassend informiert. Für die schulische Begleitung der Fahranfänger entwickeln die Schulen eigene Konzepte.
Außerschulische Partnern
Mobilitätsbildung nutzt die Vielfalt verschiedener Lernorte und berücksichtigt die Angebote außerschulischer Partner. Die Zusammenarbeit der Schule mit außerschulischen Einrichtungen ist grundsätzlich anzustreben und in allen Schulstufen und Schulformen zu pflegen.
Solche außerschulischen Partner wären
- Polizei und Verkehrswachten
- Verkehrsämter
- Nahverkehrsbetriebe
- Umweltverbände etc.
Die Kooperation mit außerschulischen Partnern ist anzustreben.
Jugendverkehrschulen
Die Jugendverkehrsschulen sollten - wo möglich und zweckmäßig – als außerschulischer Lernort für die verkehrspraktischen Übungen genutzt werden.
Die pädagogische Arbeit in der Jugendverkehrsschule ist integrierter Bestandteil der Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung in der Schule.
Lehrerausbildung und -fortbildung sowie Fachberatung
Im Laufe ihrer Ausbildung sollen die Lehramtsstudierenden die Möglichkeit erhalten, an mindestens einer verkehrspädagogischen Veranstaltung teilzunehmen. Im Vorbereitungsdienst sind Themen der Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung verpflichtend zu behandeln. Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung kann insoweit Gegenstand der Zweiten Staatsprüfung sein.
Fortbildungen zu Themen der Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung werden im Sachunterricht der Primarstufe von den Kompetenzteams bei den Schulämtern angeboten.
Fachliche Unterstützung für die Schulen leistet darüber hinaus die Fachberatung oder die Koordination für Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung bei den Bezirksregierungen und in den Schulämtern.