Schuleinstieg für neuzugewanderte Kinder und Jugendliche
In Deutschland ist die Schulpflicht für Kinder und Jugendliche gesetzlich geregelt. Alle Kinder und Jugendlichen zwischen sechs und 18 Jahren müssen in der Regel zur Schule gehen. Diese Schulpflicht gilt auch für die neuzugewanderten Kinder und Jugendlichen – unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem rechtlichen Aufenthaltsstatus.
Seit 2015 sind wir die zentrale Anlaufstelle für neuzugewanderte Eltern mit schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen, die erstmals eine deutsche Schule besuchen und noch nicht über die notwendigen Deutschkenntnisse verfügen. In einem Beratungsgespräch ermitteln wir die Bildungsbiographien und die grundlegenden schulischen Kenntnisse der zukünftigen Schüler*innen. Darüber hinaus beraten wir die Eltern über das deutsche Schulsystem sowie individuelle digitale Fördermöglichkeiten und weitere Beratungsangebote.
Bei Bedarf ziehen wir unsere Laien-Sprachmittler*innen hinzu, um mögliche sprachliche Barrieren zu überwinden.
Wir vermitteln schulpflichtige neuzugewanderte Jugendliche ab 16 Jahren in eine Internationale Förderklasse (IFK) am Berufskolleg. Die IFK sind an den drei Berufskollegs des Ennepe-Ruhr-Kreises eingerichtet worden, um Jugendliche zu beschulen, die nicht über die erforderlichen Deutschkenntnisse für die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in einem Regelbildungsgang verfügen.
Die Schüler*innen werden nach der Beratung zeitnah an eine Schule vermittelt und die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten schriftlich darüber informiert.
Bei der Schulplatzvermittlung arbeiten wir eng mit den Schulverwaltungsämtern der Kommunen, des Ennepe-Ruhr-Kreises, den Schulen sowie der Schulaufsicht zusammen.
Grundlage dafür ist ein Konzept zur Schulischen Integration von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern, das der Kreistag im April 2015 verabschiedet hat.
Das Konzept beinhaltet folgende Schwerpunkte:
- Erstberatung und Schulempfehlung
- Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote sowie Netzwerktreffen für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte in Schulen
- Weitere Unterstützungsangebote
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Schulministeriums NRW.
Standorte für das Angebot der Seiteneinsteiger*innen-Beratung im Ennepe-Ruhr-Kreis sind Schwelm, Hattingen und Witten.
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche (6 - 18 Jahre), die neu in Deutschland sind und noch nie in einer deutschen Schule waren, können über diesen Erfassungsbogen an uns gemeldet werden. Wir werden Ihr Anliegen dann zeitnah bearbeiten.
Städte melden neuzugewanderte Kinder bitte über diese Liste.
Ihre Ansprechpartnerinnen sind:
Witten | Hattingen, Sprockhövel | Herdecke, Wetter, Ennepetal, Breckerfeld | Schwelm |
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Frau Khamsitthy | Frau Antonius Mail: B.Antonius(@)en-kreis.de | Frau Knop Mail: V.Knop(@)en-kreis.de | Frau Hennemann |
Bildungswege begleiten und Schulerfolg gemeinsam unterstützen
Im Jahr 2018 haben wir Gespräche mit Schulleitungen, Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften in rund 70 Schulen durchgeführt. Auf Grundlage der Ergebnisse entwickeln wir Angebote für Schulen und andere Bildungseinrichtungen.
Den Bericht finden Sie hier.
Netzwerktreffen
Austausch- und Vernetzungsmöglichkeiten hinsichtlich der bereits gemachten Erfahrungen im Umgang mit bereits eingeschulten Kindern und Jugendlichen bietet das Netzwerktreffen Integration.
Diesem gehören Lehrer*innen aus allen Schulformen und allen Kommunen an. Es findet zwei Mal pro Jahr statt. Neben dem Informationsaustausch und der gemeinsamen Bearbeitung aktueller Fragestellungen zu verschiedenen Bereichen der schulischen Integration von Seiteneinsteiger*innen werden auch Input-Refereate zu ausgewählten Themen durch uns organisiert.
Linkliste und mehrsprachige Infomaterialien/Musterbriefe
Nachfolgend haben wir für Sie einige hilfreiche Links sowie mehrsprachige Infomaterialien/Musterbriefe zusammengestellt. Die mehrsprachigen Dokumente werden freundlicherweise zur Verfügung gestellt von QUA-LiS NRW.