Beratung für Schulen
ACHTUNG NEU !!!
Entbindung von der Schweigepflicht (jetzt Formblatt 1.6 AO-SF)
Anleitung zur Erstellung des Erstantrages AO-SF durch die Regelschullehrkraft
Formblatt 3.2 Dokumentation des Abschlussgesprächs / Erklärung der Eltern
Übergang 4/5 zum Schuljahr 2025/2026 - Protokoll der Elternberatung
Außerdem finden Sie am Seitenende alle aktuellen Formblätter (Stand August 2024) zum Download, welche Schulen im Rahmen eines AO-SF (Antrag, Gutachten etc.) benutzen. Diese Formblätter sind nur für Grund-, Förder- und Hauptschulen im EN-Kreis geeignet, da die anderen Schulformen in die Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg fallen.
Alle Formblätter können nach dem Download digital ausgefüllt werden. Bei einigen sind Auswahllisten als Pulldown hinterlegt.
Jetzt NEU - Die AO-SF in Leichter Sprache (Schulministeriums NRW).
ACHTUNG NEU !!!
Hier finden Sie relevante Informationen über das Thema Inklusion und Schule im Ennepe-Ruhr-Kreis. Sollten Ihnen noch Informationen fehlen, wenden Sie sich bitte an
Alternativ finden Sie hier die Beratungsressource Inklusion.
Testothek des Schulamtes Ennepe-Ruhr-Kreis
Die Testothek des Schulamtes des Ennepe-Ruhr-Kreises befindet sich im Aufbau und verfügt seit August 2022 über einen Bestand an pädagogischen und psychologischen Testverfahren in folgenden Bereichen:
- Intelligenzdiagnostik
- Entwicklungsdiagnostik
- Persönlichkeitsdiagnostik
- Sprachdiagnostik
- Schulleistungsdiagnostik
Eine detaillierte Übersicht über die verfügbaren Tests finden Sie hier
Die sonderpädagogischen Lehrkräfte des Ennepe-Ruhr-Kreises haben die Möglichkeit sich diese Tests im Rahmen einer AO-SF Gutachtenerstellung auszuleihen. Dafür benötigte Verbrauchsmaterialien werden vom Schulamt gestellt. Ebenso werden die Verbrauchsmaterialien der Tests, die sich in den Schulen befinden und dort für die AO-SF Gutachtenerstellung genutzt werden, vom Schulamt ersetzt.
Die Testothek wird inhaltlich von Frau Völker (Inklusionsfachberaterin j.voelker(@)en-kreis.de) begleitet. Daher besteht die Möglichkeit einer Einzelfallberatung im Hinblick auf geeignete Testverfahren. Zudem finden im INWERK konkrete Thementage statt, um Einblicke in einzelne Tests zu erhalten.
Das Medienzentrum (medienzentrum(@)en-kreis.de) ist für den Verleih zuständig und hilft bei organisatorischen Fragen.
INWERK
Das INWERK, die Inklusionswerkstatt, berät Lehrkräfte der Grund- und Sekundarstufe-I-Schulen im Ennepe-Ruhr-Kreis gerne in Fragen rund um die praktische Förderung von Kindern mit Förderbedarf oder in der Prävention und Umsetzung in der Inklusion.
Das Team lädt Sie herzlich ins INWERK in der Hauptschule Gevelsberg ein. Öffnungszeiten sind Dienstag 13 - 16 Uhr. Nach Vereinbarung kommt es auch an Ihre Schule.
Der Taskcard des INWERKs können Sie aktuelle Veranstaltungen entnehmen.
Mit der Email inwerk(@)en-kreis.de können Sie direkt Kontakt mit den Mitarbeiter/innen aufnehmen. Weitere Kontaktmöglichkeiten, die Adresse und Genaueres finden Sie hier.
Unterstützerschulen
Unsere Unterstützerschulen bieten Ansprechpartner*innen, die bereits Erfahrungen auf dem Weg zur Inklusion gemacht haben, und somit Hilfen zur Inklusion an Ihren Schulen.
Genaueres erfahren Sie hier
Regionale Schulberatungsstelle
Die Regionale Schulberatungsstelle bietet ebenfalls Beratung bei Fragen und Themen rund um die Schule an. Das Team der RSB unterstützt Schulleitungen, Lehrkräfte sowie in den Schulen tätige Fachkräfte bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages.
Kontaktmöglichkeiten, die Adresse und Genaueres finden Sie hier.
Beratungsteam Autismus
Das „Beratungsteam Autismus“ bietet individuelle und fachspezifischeBeratungsangebote für Lehrkräfte, Eltern, Inklusionsfachkräfte und alle Personen, die an der Förderung von Schüler/innen im Autismus-Spektrum beteiligt sind.
Das Beratungsangebot gilt für alle Schulformen im Ennepe-Ruhr-Kreis.
DAZU GEHÖRT
- Autismus-Spektrum (AS) bezogene Analyse der Rahmenbedingungen und die unterrichtsbezogene Beratung von Lehrkräften und Schulleitungen
- Beratung von Lehrkräften, Eltern sowie Schüler/innen in Fragen des Nachteilsausgleichs und der AO-SF
Individuelle Beratung zu:
- Übergang und Schulwechsel
- Schullaufbahnplanung
- beruflichen Integrationsmöglichkeiten
- Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, Grundschulen, weiterführenden Schulen und Fachleuten
Weitere Informationen finden Sie Informationen zum Beratungsangebot im Ennepe-Ruhr-Kreis finden Sie im Flyer „Autismus-Spektrum”.
Anfragen können Sie direkt über autismus(@)en-kreis.de stellen.
Arbeitshilfen
Die Inklusionsfachberatung des Ennepe-Ruhr-Kreises hat für Lehrerkräfte in der Inklusion „Arbeitshilfen für sonderpädagogische Unterstützung und das gemeinsame Lernen“ erarbeitet. Diese sollen helfen, Strukturen in Schule auf dem Weg zu einem Inklusionskonzept zu schaffen.
Download des Materials:
Arbeitshilfen für sonderpädagogische Unterstützung und das gemeinsame Lernen
Anleitung zur Erstellung des Erstantrages AO-SF durch die Regelschullehrkraft
Grundlagen sonderpädagogischer Förderung in NRW
Unter dem Begriff „AO-SF Elterninfo in verschiedenen Sprachen” finden Sie die letzte Datei „Grundlagen sonderpädagogischer Förderung in NRW” in verschiedenen Übersetzungen.
Nachfolgend finden Sie die aktuellen Formblätter (Stand August 2024) zum Download, welche Schulen im Rahmen eines AO-SF (Antrag, Gutachten etc.) benutzen. Diese Formblätter sind nur für Grund-, Förder- und Hauptschulen im EN-Kreis geeignet, da die anderen Schulformen in die Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg fallen.
Die Anleitung zur Antragstellung AOSF hilft Regelschullehrkräften bei der Erstellung des Erstantrages im Rahmen der AO-SF.
Alle Formblätter können nach dem Download digital ausgefüllt werden. Bei einigen sind Auswahllisten als Pulldown hinterlegt.:
1.1 | |
1.2 | |
1.3 | |
1.4 | |
1.5 | |
1.6 |
3.1 | |
3.2 | |
3.6 |
0 | Anschreiben der Gutachter/innen an die Schulaufsicht (nach Fertigstellung des Gutachtens!) |
A | |
B |
Alle Formblätter sind jeweils einzeln aktualisiert. Eine gepackte zip-Datei mit allen Formblättern nach jeweils aktuellem Stand finden Sie hier.
Sollten Sie für Gymnasien, Gesamt-, Real- oder Sekundarschulen AO-SF-Formblätter benötigen, sei hier auf die Seite der Bezirksregierung Arnsberg verwiesen.
Auf der Homepage des Schulministeriums NRW gibt des die AO-SF in Leichter Sprache.
Als Lehrkräfte an Regel- und Förderschulen bekommen Sie hier Hilfestellung bei der Bestimmung/Überprüfung der genannten Förderschwerpunkte. Diese Itemlisten dürfen Sie gerne für die kooperative Förderplanung, als Grundlage für Konferenzbeschlüsse zur Fortführung des Förderschwerpunktes oder AO-SF-Anträge sowie -Gutachten, für Elterngespräche etc. nutzen. Sie stellen eine Hilfe zur Veranschaulichung dar. Sie sind kein obligatorischer Teil eines AO-SF-Verfahrens.
Unter folgendem Link (pdf-Datei) stellt die Bezirksregierung Arnsberg verbindliche Informationen zur Zeugniserstellung im Gemeinsamen Lernen sowohl für Grundschulen als auch die Sekundarstufe I zur Verfügung. Zusätzliche Hilfestellung bieten dazu ebenfalls die oben erwähnten Arbeitshilfen für sonderpädagosiche Unterstüztung und das gemeinsame Lernen des Schulamtes für den Ennepe-Ruhr-Kreis.
Der Übergang der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf von Klasse 4 nach Klasse 5 wird vom für die abgebende Schule zuständigem Schulamt koordiniert. Deshalb müssen alle Schülerinnen und Schüler, die mit Förderbedarf in Klasse 4 einer Schule im Ennepe-Ruhr-Kreis beschult werden, zu Beginn des Schuljahres an die Inklusionskoordination gemeldet werden, egal wo sie wohnen - auch wenn ein laufendes AOSF-Verfahren noch nicht abgeschlossen sein sollte. Ein solches Verfahren muss bis zum 30.09. des Jahres eingeleitet sein, damit es bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres abgeschlossen werden kann.
Im Anschluss erfolgt durch die Klassenleitungen und sonderpädagogischen Lehrkräfte der abgebenden Schule die Elternberatung (s. dazu Handreichung und Bleiblatt). Das Beratungsgespräch muss auf dem Formblatt A (Protokoll der Elternberatung) dokumentiert werden, welches danach schnellstmöglich an das Schulamt weitergeleitet wird (Eingang im Schulamt bis 31.10. des Jahres).
A Protokoll der Elternberatung
Es ist in keinem Förderschwerpunkt notwendig, dass ein Antrag auf Förderort- oder Bildungsgangwechsel stellt wird, da es sich beim Wechsel in die Sekundarstufe I nicht um einen Förderort- oder Bildungsgangwechsel im Sinne der AO-SF handelt.
Am Ende des Kalenderjahres werden alle Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in einer Regionalkonferenz mit der Oberen und Unteren Schulaufsicht, den Schulträgern der Schulen des Gemeinsamen Lernens Sek I und der Förderschulen sowie der Schulformsprecherinnen und -sprechern Sek I verteilt.
Kurz vor Halbjahresende erhalten die Familien einen entsprechenden Übergangsbescheid mit einem konkreten Schulvorschlag, mit dem sie ihr Kind dann an der weiterführenden Schule anmelden können.
Für einen möglichst reibungslosen Übergang von der abgebenden Grundschule in die zukünftige weiterführende Schule bieten wir einenBegleitbogen Übergang (Stand: 05/2022)an. Dieser sollte unter Beachtung der Hinweise zum Übergang (Verordnung zur Datenübermittlung) an die zukünftige Schule geschickt werden, um den individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen.