- längste in der Fachinformation angegebene Wartezeit * 1,5
- bei 0 angegebenen Tagen = 1 Tag WZ, wenn Tier aus einer anderen taxonomischen Gruppe
- für Fleisch: 28 Tage WZ
- Milch: 7 Tage WZ
- Eier: 10 Tage WZ
Wird ein AM/TAM angewendet, dass nicht für LM-liefernde Tiere zugelassen ist, darf es nur Wirkstoffe enthalten, die gemäß VO (EU) 470/2009 zulässig sind.