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Empfehlungen – Angebote für Flüchtlinge

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat hat auf der Seite www.germanroadsafetydvr.deFahrrad fahren in Deutschland - die wichtigsten Grundregeln“ und „Unterwegs in Deutschland – Grundregeln des Straßenverkehrs“ als kostenlosen Download in Englisch, Deutsch und Arabisch zur Verfügung gestellt. Weitere Sprachen befinden sich in Vorbereitung. Die Broschüren sind mit Unterstützung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und in Zusammenarbeit mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und der Deutschen Verkehrswacht (DVW) entstanden.

Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO, §2, Abs.5 und StVO, §45, Abs.9)

  • Eine Begleitperson ab 16 Jahren darf ein Kind bis zum 8.Lebensjahr radfahrend auf dem Gehweg begleiten
  • Kinder unter acht Jahren dürfen ab sofort auch auf baulich angelegten Radwegen fahren
  • Tempo 30 insbesondere vor Grundschulen, Kindergärten, Altenheimen