Landrat

 

Seit die so genannte Doppelspitze aus hauptamtlichem Oberkreisdirektor und ehrenamtlichem Landrat im Ennepe-Ruhr-Kreis 1996 abgeschafft wurde, übernimmt der Landrat eine Vielzahl von Aufgaben. Er leitet die Kreispolizeibehörde und die Kreisverwaltung. Dem Landrat obliegt die gesetzliche Vertretung des Kreises in Rechts- und Verwaltungsgeschäften. Er erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Die Beschlüsse des Kreistags, des Kreisausschusses und der übrigen Ausschüsse werden von ihm vorbereitet und ausgeführt. Neben der ihm obliegenden repräsentativen Vertretung des Kreises hat er den Vorsitz im Kreistag (hier ist er das 67. stimmberechtigte Mitglied) und im Kreisausschuss, er leitet die Sitzungen und setzt die Tagesordnungen fest.

Über die eigentlichen Kreisaufgaben hinaus wird der Landrat im Wege der sogenannten Organleihe auch für den Staat tätig. Das heißt, dass das Land Nordrhein-Westfalen - von Ausnahmen abgesehen - auf eigene Behörden der Kreisstufe für Landesverwaltungsaufgaben verzichtet. Statt dessen leiht sich das Land den Landrat gewissermaßen vom Kreis aus und beauftragt ihn, Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörden zu erfüllen. Die wichtigste dieser Aufgaben ist die Wahrnehmung der Geschäfte der "Unteren staatlichen Verwaltungsbehörde". Hier handelt es sich im wesentlichen um die allgemeine Aufsicht über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie über Körperschaften, Anstalten und Stiftungen. Außerdem sind dem Landrat weitere Aufgaben als "Untere staatliche Verwaltungsbehörde" zugewiesen, z.B. die Gemeindeprüfung, die Planungsaufsicht, die Obere Bauaufsicht und die Denkmalaufsicht.

Bei der repräsentativen Vertretung des Kreises wird Landrat Olaf Schade durch drei stellvertretende Landräte unterstützt. Dies sind Sabine Kelm-Schmidt (SPD), Walter Faupel (CDU) und Jörg Obereiner (Bündnis90/Die Grünen).

Die stellvertretenden Landräte

Sabine Kelm-Schmidt

Walter Faupel

Jörg Obereiner