Arbeitsgelegenheiten

Arbeitsgelegenheiten sind Beschäftigungen mit der vorrangigen Zielsetzung, einerseits die "soziale" Integration zu fördern als auch andererseits die Beschäftigungsfähigkeit aufrecht zu erhalten oder wiederherzustellen. Durch die Arbeitsgelegenheit soll die Chance zur Integration in den regulären Arbeitsmarkt erhöht werden. Sie hilft, Ihre Eignungs- und Interessenschwerpunkte zu erkennen. Damit wird die Grundlage für die Entwicklung einer Arbeitsaufnahme geschaffen.

Die gesetzliche Grundlage für Arbeitsgelegenheiten ist § 16d SGB II, wonach durch die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis entsteht. Es dürfen keine regulären Beschäftigungsverhältnisse verdrängt oder die Einrichtung neuer Arbeitsplätze verhindert werden. Die geschaffenen Arbeitsgelegenheiten müssen deshalb im öffentlichen Interesse liegen, wettbewerbsneutral und zusätzlich sein.

Durch die Ausübung der Arbeitsgelegenheit erhalten Sie zusätzlich zur Grundsicherung und der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 1,50 EUR pro Stunde (Erwachsene) bzw. 1,20 EUR pro Stunde (Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren). Nach Abschluss der Arbeitsgelegenheit erhalten Sie eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung.

Die Gesamtzeit der Arbeitsgelegenheit beträgt mindestens 15 Stunden in der Woche und darf 30 Wochenstunden nicht überschreiten. Seit dem 01.04.2012 dürfen erwerbsfähige Leistungsberechtigte maximal 24 Monate in den letzten fünf Jahren eine Arbeitsgelegenheit wahrnehmen. Die Arbeitsgelegenheiten sind außerdem nachrangig zu anderen Maßnahmen wie Vermittlungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Das Jobcenter EN bietet in Kooperation mit verschiedenen Trägern eine Vielzahl von Arbeitsgelegenheiten in den unterschiedlichsten Einsatzfeldern und auch für besondere Zielgruppen (z.B. Menschen mit Suchtproblematik, psychischen Einschränkungen, Behinderungen).

Bitte sprechen Sie bei Interesse Ihre für Sie zuständige Ansprechperson in der Regionalstelle an Ihrem Wohnort an.