UN–Behindertenrechtskonvention

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 13. Dezember 2006 das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN BRK) verabschiedet.

Sie fordert alle Unterzeichnerstaaten auf „ den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.“

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