Aufenthaltsrecht Ukraine

Ukrainische Staatsangehörige können mit biometrischem Pass visumfrei in die Europäische Union, also auch nach Deutschland, einreisen. Sie dürfen sich bis zum 2. Juni 2024 ohne so genannten Aufenthaltstitel für einen Zeitraum vom bis zu 90 Tagen visumfrei in Deutschland aufhalten.

Unabhängig davon bitten Kreis- und Stadtverwaltungen Geflüchtete aus der Ukraine, sich unmittelbar nach ihrer Ankunft im Einwohnermeldeamt ihres Aufenthaltsortes anzumelden.

EU wendet Richtlinie zum vorübergehenden Schutz (2001/55/EG) an

Der EU-Rat hat am 4. März 2022 den erforderlichen Beschluss zur Schutzrichtlinie getroffen.

Dies bedeutet für Personen aus der Ukraine, die sich kriegsbedingt derzeit in Deutschland aufhalten:

  • Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis maximal bis zum 4.3.2025 erhalten.
  • Ein Familiennachzug ist möglich.
  • Es bestehen Ansprüche auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Sozialgesetzbuch II - Details dazu im Bereich "Grundversorgung".

Voraussetzung ist stets der entsprechende Aufenthaltstitel (Grundlage § 24 Aufenthaltsgesetz). Er muss bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Im Ennepe-Ruhr-Kreis gibt es davon zwei.

Schutzstatus bis März 2025 verlängert

Für Personen, die in Deutschland gemeldet sind und die am 1. Februar 2024 einen gültigen Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 AufenthG haben, gilt aufgrund einer entsprechenden Regelung: Ihre Aufenthaltserlaubnis gilt bis zum 4. März 2025.

Die Betroffenen müssen keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig.

Die Ausländerbehörde kann über die automatische Verlängerung keine Bescheinigungen ausstellen.

Merkblatt zum Thema

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Weitere Informationen finden sich auch auf einer Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, klick hier.

Kreis ist für 8 Städte zuständig

Personen, deren (beabsichtigter) Aufenthaltsort in den Städten Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel oder Wetter (Ruhr) liegt, wenden sich an die Ausländerbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises.

Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag sollte zusammen mit einer Kopie des Nationalpasses/Ausweisdokuments an die

E-Mail-Adresse abh-ukraine@en-kreis.de geschickt werden.

Für Fragen zu und von ukrainisch Geflüchteten hat die Ausländerbehörde des Kreises die Rufnummer 02336/93 2390 eingerichtet. Sie ist zu folgenden Zeiten erreichbar: montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr sowie montags und donnerstags von 14 bis 16 Uhr.

Witten mit eigener Ausländerbehörde

Ansprechperson für Personen mit dem Aufenthaltsort Witten ist die dortige Ausländerbehörde, Zentrale Rufnummer der Wittener Stadtverwaltung 02302/581 0.

Für die Gewährung des vorübergehendes Schutzes nach § 24 Aufenthaltsgesetz ist grundsätzlich kein Asylantrag erforderlich. Dennoch haben Betroffene dazu selbstverständlich die Möglichkeit.

Hierzu wenden sie sich an die zuständige Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, weitere Informationen dazu hier.

Antragsbearbeitung und Registrierung

Nachem ukrainische Geflüchtete im Einwohnermeldeamt angemeldet sind und bei der Ausländerbehörde ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt wurde, erhalten sie zu gegebener Zeit per Post einen Termin von der Ausländerbehörde für die Registrierung und Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Aufgrund der Vielzahl der Anträge ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen. Die Ausländerbehörde bittet, pünktlich zu den Terminen zu erscheinen. Bei Verhinderung sollte der Termin zeitnah abgesagt werden, damit andere Personen den Termin erhalten können.

Wichtig: Ukrainische Inlandspässe oder ukrainische Geburtsurkunden in kyrillischer Schrift müssen von einem allgemein beeidigten oder ermächtigten beziehungsweise öffentlich bestellten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden. Diese Vorgabe gilt nicht für biometrische Reisepässe oder ID-Karten in kyrillischer und lateinischer Schrift.

Die „Übersetzung-Notwendigkeit“ gilt sowohl für diejenigen, die ihren Antrag noch stellen wollen, als auch für diejenigen, die ihn bereits gestellt haben. Ohne entsprechende Übersetzung können die Anträge nicht weiterbearbeitet werden.

Alternativ zu den übersetzten Dokumenten werden auch Bescheinigungen über die Identität und Staatsangehörigkeit der ukrainischen Generalkonsulate akzeptiert. Dort können außerdem Kinder unter 16 Jahren in den Pass eines Elternteils eingetragen werden, Jugendliche über 16 Jahren können einen vorläufigen Personalausweis erhalten.

Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des ukrainischen Generalkonsulats in Düsseldorf.

Kinder unter 16 Jahren können in den Pass eines Elternteils eingetragen werden. Jugendliche über 16 Jahren können einen vorläufigen Personalausweis erhalten. Weitere Informationen sind auf der Internetseite des ukrainischen Generalkonsulats Düsseldorf zu finden: https://duesseldorf.mfa.gov.ua/de/news/neue-regeln-der-aufnahme-von-buergern.

Sobald die Dokumente vorliegen, werden die Personen gebeten, eine Kopie davon an die E-Mail-Adresse abh-ukraine(@)en-kreis.de zu senden.

Weitere Informationsquellen

Häufig gestellte Fragen zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland beantworten auf ihren Internetseiten auch mehrere Bundesbehörden. Die Informationen werden dabei auch auf Ukrainisch und Russisch geliefert.

Informationen der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration

FAQ Seite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge