Hinweise zur Einwohnerfragestunde
- Einwohnerfragestunden sind für jede ordentliche öffentliche Ausschusssitzung als erster Tagesordnungspunkt vorgesehen, nicht aber für die Sitzungen des Kreistages.
- Fragen dürfen nur von Einwohnerinnen und Einwohnern des Ennepe-Ruhr-Kreises gestellt werden.
- Fragen müssen sich auf Angelegenheiten des Kreises beziehen.
- Jeder Einwohner kann bis zu zwei Fragen in einer Fragestunde stellen.
- Fragen werden in der Regel mündlich beantwortet.
- Sollte eine direkte Beantwortung nicht möglich sein, so wird die Frage schriftlich beantwortet.
- Eine Zusatzfrage in der Ausschusssitzung ist zugelassen.
- Eine Sachdebatte findet nicht statt.
- Die Fragestunde soll maximal 30 min dauern.
- Um eine Beantwortung der Fragen in der Ausschusssitzung sicherzustellen, ist es zweckmäßig die Fragen mindestens 3 Werktage vor der Sitzung schriftlich oder per email der Kreisverwaltung zuzuleiten.