Ukraine
Der durch den russischen Angriff ausgelöste Krieg in der Ukraine hat eine Zuwanderung nach Zentral- und Westeuropa ausgelöst.
An dieser Stelle liefert die Kreisverwaltung Informationen zu wichtigen Aspekten sowie eine Übersicht mit Antworten auf häufige Fragen.
Auch das Bundesministerium des Innern bietet online Informationen an, diese werden auch auf ukrainisch geliefert und sind hier zu finden.
Schutzstatus bis März 2025 verlängert
Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind, und in Deutschland Schutz erhalten haben, gelten bis zum 4. März 2025. Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch Rechtsverordnung festgelegt.
Die Betroffenen müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig.
Die Regelung gilt für Personen, die in Deutschland gemeldet sind und die am 1. Februar 2024 einen gültigen Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 AufenthG haben.
Die Ausländerbehörde kann über die automatische Verlängerung keine Bescheinigungen ausstellen.