Vorlage der Hauptuntersuchung bei der Zulassung
Bei der Zulassung eines Fahrzeugs ist grundsätzlich der Bericht der aktuellen Hauptuntersuchung im Original vorzulegen (Kopien werden nicht akzeptiert).
Ist der Original-Bericht nicht mehr auffindbar, besteht die Möglichkeit, sich bei der jeweiligen Prüforganisation eine Zweitschrift ausstellen zu lassen.
Dekra | 0202 266370 |
GTÜ | 0711 976760 |
KÜS | 06872 9016250 |
TÜV Nord | 0800 8070600 |
TÜV Süd | 0800 88844444 |
TÜV Rheinland | 0221 8063966 |
Die Zweitschrift kann auch direkt von der Prüfstelle an die Zulassungsstelle gefaxt oder per E-Mail geschickt werden.
Zulassungsstelle Schwelm | 02336 4441177 |
Zulassungsstelle Witten | 02302 2024227 |