SEPA-Lastschriften seit 2014
Im Zuge der unmittelbar bevorstehenden Einführung des europaweit einheitlichen Zahlungsverkehrs (SEPA) zum 01.02.2014 wurden auch im Zulassungsverfahren kurzfristig neue Standards eingeführt.
Seit dem 30.01.2014 ist die Vorlage von SEPA - Lastschriftmandaten mit der originalen Unterschrift des Kontoinhabers zwingend vorgeschrieben. Wenn der Kontoinhaber und der Halter des Fahrzeuges nicht dieselbe Person sind, ist auch die Unterschrift des Halters auf dem SEPA-Mandat zwingend erforderlich.
Fahrzeughaltern von mindestens 30 steuerpflichtigen Fahrzeugen kann auf Antrag beim zuständigen Hauptzollamt Dortmund in 44043 Dortmund, Postfach 104344, die „Großkundeneigenschaft“ zuerkannt werden.
Aufgrund der Großkundeneigenschaft sind die entsprechenden Fahrzeughalter davon befreit, bei jeder Fahrzeugzulassung ein neues SEPA - Lastschriftmandat vorzulegen.