Der Ennepe-Ruhr-Kreis vergibt einen "Klima- und Umweltpreis". Der Preis ist mit 10.000,00 € dotiert und wird im Turnus von 2 Jahren durch den Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises in feierlicher Form verliehen.
Die Aussetzung und Verleihung des Preises sollen den Umweltschutz als Aufgabe der ganzen Gesellschaft verdeutlichen und Anreiz zu einer aktiven Beteiligung jedes einzelnen an der Entwicklung und Förderung einer lebenswerten Umwelt sein.
Der Preis soll für Leistungen vergeben werden, die im besonderen Maße zum Klima- und Umweltschutz im Ennepe-Ruhr-Kreis beitragen. Die Leistungen sollen solche Umweltbelange betreffen, die für den Ennepe-Ruhr-Kreis und seine Bürger*innen von Bedeutung sind.
Zum ersten Mal vergibt der Ennepe-Ruhr-Kreis im Jahr 2023 den Klima- und Umweltpreis.
Als Preisträger sind Einzelpersonen, Schulen, Vereine und Unternehmen denkbar, die im besonderen Maße zum Klima- und Umweltschutz im Kreisgebiet beitragen, und so das Wohl der Allgemeinheit fördern, ohne dazu verpflichtet zu sein.
Von Maßnahmen zur Energie- und CO2-Einsprung bis hin zu Projekten zur Plastik- und Abfallvermeidung: Gesucht werden innovative Ideen für das tägliche Leben, die dem Klimawandel ein Stück entgegenwirken und unsere Umwelt lebenswerter machen.
Das Engagement kann sich dabei grundsätzlich auf alle Umwelt- und Naturbereiche beziehen; eine Ehrung erfolgt jedoch nur auf Grund der besonderen Bedeutung des Projektes oder von Projektteilen für die Umwelt und das Klima im Ennepe-Ruhr-Kreis.
Das Preisgeld beläuft sich auf 10.000 € und ist mit der Hoffnung verbunden, dass das ausgezeichnete Klima- und Umweltprojekt finanziell gestärkt werden kann.
Bewerbungen oder Vorschläge richten Sie bitte postalisch oder per Mail an:
Der Landrat des
Ennepe-Ruhr-Kreises
Untere Naturschutzbehörde 61/1
Hauptstraße 92
58332 Schwelm
unb(@)en-kreis.de
Einsendeschluss ist der 17.05.2023.
Das Auswahlgremium für den Klima- und Umweltpreis des Ennepe-Ruhr-Kreis setzt sich aus verschiedenen Akteuren von Politik, Naturschutz und Verwaltung zusammen. Im Allgemeinen sind das:
- jeweils einem Mitglied jeder Kreistagsfraktion
- einer/einem Vertreter/in der Umweltverbände im ERK, i(Naturschutzbeirat)
- dem/der Vorsitzenden des Umweltausschusses
- einer/einem Vertreter/in der Abteilung Umwelt der Kreisverwaltung
- dem/der Fachbereichsleiter/in Umwelt, der/die zugleich den Vorsitz der Jury übernimmt.