Tages- und Nachtpflege

Kann die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden, besteht die Möglichkeit die Tages- oder Nachtpflege als teilstationäre Hilfe zur Pflege in Anspruch zu nehmen

Tagespflege

In einer Tagespflegeeinrichtung erhalten Pflegebedürftige tagsüber die notwendige Pflege und Betreuung.

Nachtpflege

Im Rahmen der Nachtpflege verbringen Pflegebedürftige eine oder mehre Nächte pro Woche in einer Pflegeeinrichtung und sind tagsüber zuhause

Grundsätzlich beinhaltet die Tages- und Nachtpflege auch die Beförderung des Pflegebedürftigen zur Pflegeeinrichtung und zurück.

Wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die Kosten der Tages- oder Nachtpflege zu decken, kann der Restbetrag bei finanzieller Bedürftigkeit durch die Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe gedeckt werden.

Die Leistungen der Hilfe zur Pflege sind abhängig vom Einkommen und Vermögen des pflegebedürftigen Menschen sowie seines Partners. Bei minderjährigen pflegebedürftigen Kindern sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern zu berücksichtigen.

Diese Leistungen sind kostenfrei.

Teilstationäre Pflege kann ausschließlich für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 geleistet werden (§ 64g SGB XII).

Für die teilstationäre Pflege werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Kostenvoranschlag für den geplanten Aufenthalt in der teilstationären Pflegeeinrichtung mit Angabe der Besuchstage pro Woche

Wenn Sie pflegeversichert sind, werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Bescheid der Pflegekasse über die Leistungen zur teilstationären Pflege
  • Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse

Für die Einkommens- und Vermögensprüfung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • ausgefüllt und unterschriebener Grundantrag
  • aktuelle Einkommensnachweise (z. B. Renten, Wohngeld, Grundsicherung, Blindengeld)
  • Vermögen (z.B. Sparbücher, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Haus- und Grundbesitz)
  • Kosten der Unterkunft oder Belastungen durch Hauseigentum
  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel
  • Versicherungen (zum Beispiel Hausrat, Haftpflicht, Sterbegeld)
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate

Es kann sein, dass noch weitere Unterlagen erforderlich sind. Eine detaillierte Übersicht können Sie der Checkliste entnehmen.

Die Sozialhilfe setzt unmittelbar ein, sobald dem Träger der Sozialhilfe bekannt wird, dass die Leistungsvoraussetzungen gegeben sind. Können die Kosten für die Tages- oder Nachtpflege aus eigenen Mitteln nicht gedeckt werden, sollte umgehend der Sozialhilfeträger informiert werden. Die Anzeige kann schriftlich, telefonisch oder durch persönliche Vorsprache erfolgen. Erst ab dem Zeitpunkt der Anzeige setzt die Sozialhilfe ein. Kosten, die vor der Anzeige entstanden sind, werden nicht erstattet.

Die Bearbeitungszeit ist abhängig von Ihrer Mitwirkung. Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen ist eine Entscheidung möglich.

Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

Terminvereinbarungen können unter der bekannten Nummer der jeweiligen Sachbearbeitung erfolgen. Eine Terminvereinbarung inklusive Übersendung von Unterlagen ist auch per E-Mail oder Telefax möglich.