Herzlich willkommen auf der Homepage des Schulamtes für den Ennepe-Ruhr-Kreis.

Das Schulamt hat die Schulaufsicht für die Grund-, Haupt- und Förderschulen im Ennepe-Ruhr-Kreis (Untere Schulaufsicht).

Für alle weiteren Schulformen wenden Sie sich bitte an die Obere Schulaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg.

Jede der neun Städte im Ennepe-Ruhr-Kreis hat ein eigenes Schulverwaltungsamt, das sich z. B. um Schülerfahrtkosten, die Ausstattung der Schulgebäude etc. kümmert.

Das Schulamt gliedert sich in den schulfachlichen und in den verwaltungsfachlichen Dienstbereich.

Der schulfachliche Dienstbereich wird durch die Schulaufsichtsbeamten/innen, die im Landesdienst tätig sind ausgeübt.

Der verwaltungsfachliche Dienstbereich wird vom Landrat für den Ennepe-Ruhr-Kreis und den jeweils zuständigen Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung wahrgenommen.

Die Organisationsverzeichnisse geben Ihnen einen Überblick über die Zuständigkeiten und die Aufgaben der Mitarbeiter/innen im Schulamt:

Schulfachlicher Dienstbereich (Schulaufsicht)

Verwaltungsfachlicher Dienstbereich

Fachberatung in der Schulaufsicht*

*(wird noch aktualisiert)

Das Schulamt steht Ihnen für alle Fragen, die mit der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schulformen (Grund-, Haupt- und Förderschulen) zusammenhängen, zur Verfügung. Hierfür stehen im Schulamt verschiedene Beratungsressourcen zur Verfügung.

Es sorgt durch entsprechende Maßnahmen dafür, dass der Unterricht gesichert ist und die Qualität der schulischen Arbeit den staatlichen Vorgaben entspricht.

Weitere Aufgaben des Schulamtes sind unter anderem die Bearbeitung vieler Personengelegenheiten der Lehrkräfte, insbesondere der Einsatz von Lehrkräften, Fortbildung und viele Angelegenheiten der Schüler/innen (Widerspruchsverfahren bei schulrechtlichen Entscheidungen der Schulleitungen, Hausunterricht, sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf) zur Verfügung.