Schule / Bildung
Aus der Ukraine geflüchtete Staatsbürgerinnen und Staatsbürger durchlaufen in aller Regel kein Asylverfahren. Sie haben ein sofortiges Aufenthaltsrecht und können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Schulpflichtig ist, wer in Nordrhein-Westfalen seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Ausbildungs- oder Arbeitsstätte hat. Von Schulpflicht ist in der Regel auszugehen, wenn ein Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz und die Zuweisung in eine Kommune vorliegen.
Ansprechperson für das Vermitteln eines Schulplatzes ist für ankommende Familien aus der Ukraine das Kommunale Integrationszentrum (KI). Das Verfahren läuft wie folgt ab:
- Die jeweilige Stadtverwaltung meldet die schulpflichtigen Kinder an das KI
- Die Familien der zugezogenen Kinder werden beraten
- Das KI organisiert einen Schulplatz
- Die Eltern melden das Kind in der ausgewählten Schule an
Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail. Wir werden Ihr Anliegen zeitnah bearbeiten.
Städte | Ansprechperson |
Hattingen, Sprockhövel, Schwelm, Ennepetal, Breckerfeld (KI) | Frau Antonius B.Antonius(@)en-kreis.de |
Herdecke, Wetter, Witten (KI) | Frau Khamsitthy S.Khamsitthy(@)en-kreis.de |
Gevelsberg (Büro für Vielfalt und Zukunftschancen) | Frau Konstantinopoulos bvz(@)stadtgevelsberg.de |
Seiteneinsteigeruntersuchung
Zugewanderte Kinder, die noch nicht in der Schule oder beim Kinderarzt waren und bei denen sich Sorgen um die Entwicklung/ Gesundheit gemacht wird, können durch die Eltern oder auch die Gastfamilien für eine Untersuchung angemeldet werden.
Ein Formular für das Anmelden einer Untersuchung beim Gesundheitsamt findet sich hier.
Städte | Ansprechperson |
Nordkreis (Witten, Wetter, Herdecke) | Frau Jaing S.Jaing(@)en-kreis.de |
Südkreis (Ennepetal, Breckerfeld, Schwelm, Gevelsberg, Sprockhövel und Hattingen) | Frau Käufer P.Kaeufer(@)en-kreis.de |
Entwicklungsstörung
(heilpädagogische Frühförderung)
Sollten sich - unabhängig vom Schuleingang - Entwicklungsstörungen abzeichnen, können ebenfalls Termine vereinbart werden.
Region | Ansprechperson |
Ennepe-Ruhr-Kreis | Frau Geisler H.Geisler(@)en-kreis.de |
Integrationskurse
Bis zum 23. Mai können ukrainische Staatsangehörige vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Antrag und ohne weitere Unterlagen unter Vorlage eines biometrischen Reisepasses oder einer ID-Karte (Model 2015) zum Integrationskurs zugelassen werden.