Schlichtungsstelle
Die bisherige Eingliederungsvereinbarung im SGB II läuft zum 30.06.2023 aus.
Ab dem 01.07.2023 möchten wir gemeinsam mit Ihnen einen Kooperationsplan erstellen, der Ihr Eingliederungsziel, Ihre Bedarfe sowie die geplanten Schritte zur Zielerreichung beinhaltet.
Kommt es hinsichtlich der gemeinsamen Erarbeitung des Kooperationsplans oder auch bei der Verlängerung des Plans zu einer Meinungsverschiedenheit, Unstimmigkeiten oder Kommunikationsproblemen zwischen Ihnen und Ihrer Integrationsfachkraft, kann auf Verlangen einer oder beider Seiten das sogenannte Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.
Im Verlauf dessen soll, mithilfe einer unbeteiligten Person (Schlichter*in), innerhalb von maximal vier Wochen ein gemeinsamer Lösungsvorschlag zur Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans entwickelt werden. So soll eine Einigung über den gemeinsamen Weg im Eingliederungsprozess erreicht werden.
Die Durchführung des Schlichtungsverfahrens erfolgt im Jobcenter EN mit Respekt, in gegenseitigem Vertrauen und auf Augenhöhe. Der/die Schlichter*in arbeitet weisungsungebunden und ist bisher nicht am Verfahren beteiligt gewesen.
Wichtig für Sie:
Während des Schlichtungsverfahrens sind Leistungsminderungen ausgeschlossen.
Das Ergebnis der Schlichtung wird durch das Jobcenter EN berücksichtigt.
Kontakt:
Sie sind nicht einverstanden mit der Erstellung oder der Fortschreibung Ihres Kooperationsplan?
Dann können Sie das Formular ausfüllen und dieses wie folgt der/dem Schlichter*in zukommen lassen:
Jobcenter EN
z.Hd. Frau Hammerschmidt
Rheinische Straße 41
58332 Schwelm