Karteikartenabschriften bzw. Karteikartenversand

Für Führerscheine, die vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurden (dies sind Führerscheine in Papierform, egal in welcher Farbe) sind die entsprechenden Daten nur bei der Führerscheinstelle gespeichert, welche die entsprechende Fahrerlaubnis erteilt und den Führerschein ausgestellt hat.
Diese Daten waren auf einer „Karteikarte” eingetragen.
Falls diese Daten von einer anderen Führerscheinstelle benötigt werden, spricht man meist von einer Abschrift dieser Karteikarte, eben einer „Karteikartenabschrift”. Auch wenn die Daten heute natürlich bereits digital gespeichert sind.

Sie wohnen jetzt nicht mehr im Ennepe-Ruhr-Kreis

Ihr Führerschein ist durch den Ennepe-Ruhr-Kreis ausgestellt worden, aber Sie wohnen jetzt nicht mehr im Ennepe-Ruhr-Kreis.
Dann wird in vielen Fällen Ihre jetzt zuständige Führerscheinstelle eine Abschrift Ihrer hier gespeicherten Führerscheindaten benötigen, eine sog. „Karteikartenabschrift”.

Dazu können Sie uns eine entsprechende Mail unter dem Betreff „Karteikartenabschrift benötigt” zusenden. Diese Mail senden Sie bitte an die Mai-Adresse

fuehrerscheinstelle(@)en-kreis.de

Bitte geben Sie in der Mail folgende Daten an:

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Namen auf welcher der Führerschein seinerzeit ausgestellt wurde
  • Name der Führerscheinstelle, welche nun die „Karteikartenabschrift” benötigt
  • nach Möglichkeit auch eine E-Mail-Adresse der Führerscheinstelle, an die die Karteikartenabschrift geschickt werden soll


Wir werden dann die gewünschte Karteikartenabschrift schnellstmöglich an die genannte Führerscheinstelle übermitteln.
Der Versand einer solchen Karteikartenabschrift ist gebührenfrei.

Wenn Ihnen bereits einmal ein Kartenführerschein ausgestellt wurde, sind Ihre Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister in Flensburg gespeichert. Die Führerscheinstellen können diese Daten direkt online abrufen. Sie benötigen in diesem Falle keine „Karteikartenabschrift”, auch wenn Ihnen dies von Ihrer jetzt zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gesagt wurde.

Sie wohnen jetzt im Ennepe-Ruhr-Kreis

Wenn die damalige Behörde nicht der Ennepe-Ruhr-Kreis war und Sie den Führerschein nicht im Original vorlegen können, müssen wir diese Daten zunächst bei der früheren Führerscheinstelle erfragen, bevor wir Ihnen einen (neuen) Führerschein ausstellen können.

Aus Datenschutzgründen sind wir zum Einholen dieser Daten erst berechtigt, wenn Sie hier einen Antrag stellen, für dessen Bearbeitung wir die Daten benötigen, so z.B. bei Diebstahl oder Verlust des alten Führerscheines.
Wir können natürlich nicht garantieren, dass wir bei der damaligen Führerscheinstelle direkt jemanden erreichen, der uns Ihre Führerscheindaten mitteilt.
Falls wir niemanden erreichen, so können wir Ihnen vor Ort in keiner Weise weiterhelfen und Sie müssen zu einem neuen Termin nochmals vorsprechen.

Dies Problematik können Sie jedoch vermeiden, wenn Sie vorab selbst bei der damals zuständigen Führerscheinstelle anrufen und veranlassen, dass uns die dort gespeicherten Führerscheindaten, eine „Karteikartenabschrift”, übermittelt werden.

Eine solche „Karteikartenabschrift” lassen Sie bitte an die Mai-Adresse

fuehrerscheinstelle@en-kreis.de

senden.

Achtung: Persönlich mitgebrachte „Karteikartenabschriften” können nicht akzeptiert werden.
Die Karteikartenabschrift muss von der „alten” Führerscheinstelle direkt an uns gesandt werden.
Nur so sind Manipulationsmöglichkeiten ausgeschlossen.

Wenn Ihnen bereits einmal ein Kartenführerschein ausgestellt wurde, sind Ihre Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister in Flensburg gespeichert. Wir können diese Daten direkt online abrufen. Sie benötigen in diesem Falle keine „Karteikartenabschrift”.