Gebührensatzung
Die derzeit gültige allgemeine Gebührensatzung für Dienstleistungen der Kreisverwaltung ist am 1. Juli 2023 in Kraft getreten.
Die derzeit gültige allgemeine Gebührensatzung für Dienstleistungen der Kreisverwaltung ist am 1. Juli 2023 in Kraft getreten.