Aufgaben der Kreisverwaltung

Na klar, wer ein Fahrzeug an-, um- oder abmelden möchte, der besucht das Straßenverkehrsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises. An den Standorten in Schwelm und Witten werden von den Mitarbeitern die Kennzeichen mit den Kürzeln „EN“ und „WIT“ ausgegeben. Jahr für Jahr sind damit mehrere zehntausend Vorgänge verbunden, das Straßenverkehrsamt ist damit der Bereich der Kreisverwaltung, der von den Bürgern vermutlich am meisten wahrgenommen wird. Nicht weniger wichtig ist aber die Vielzahl weiterer Aufgaben, die von den Mitarbeitern an den verschiedenen Standorten übernommen wird. Dazu zählen beispielsweise die Betreuung und Vermittlung von Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen, die Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs, von Rettungsdienst und Katastrophenschutz sowie von Abfallbeseitigung und Immissionsschutz. Natur- und Landschaft sind für den Kreis ebenso Thema wie Gesundheit und Soziales, wie Bildung und Demografie, wie Integration und Inklusion, wie Verbraucher- und Tierschutz, wie Wirtschaft und Tourismus.


Kreis und Städte regeln gemeinsam Zusammenleben der Bürger

Bei all diesen Zuständigkeiten versteht sich der Ennepe-Ruhr-Kreis als Dienstleister für seine Bürger. Im Zusammenspiel mit den Verwaltungen der neun kreisangehörigen Städte regelt er das Zusammenleben der Bürger, sorgt für öffentliche Ordnung, hält Serviceangebote vor, kümmert sich um die Gesundheitsvorsorge von Kindern und Jugendlichen, kontrolliert Lebensmittel, fördert Wirtschaft und Tourismus. Es liegt in der Natur der Sache, dass nicht alle Entscheidungen, die der Kreis trifft und treffen muss, für die Betroffenen angenehm sind. Doch auch, wenn ein Führerschein entzogen werden muss oder Lebensmittelkontrollen zu Beanstandungen in Betrieben führen, handelt die Kreisverwaltung letztlich im Interesse der Bürger, im Interesse derjenigen, die vor Nachteilen zu schützen sind. Zu einer Vielzahl dieser Aufgaben ist der Kreis gesetzlich verpflichtet, dazu kommen einige, die er freiwillig übernimmt. Das hierfür notwendige Geld erhält er zum einen aus so genannten Schlüsselzuweisungen des Landes sowie aus Gebühren und Einnahmen aus Bußgeldern. Zum anderen aus der Kreisumlage, die kreisangehörigen Städte in die Kreiskasse überweisen. Diesen Geldern stehen die Leistungen gegenüber, die der Kreis für die Städte erbringt. Viele von ihnen lassen sich beim Kreis gebündelt effektiver und damit unter dem Strich günstiger durchführen als einzeln durch jede der neun Stadtverwaltungen. Für die Höhe der Umlage legt der Kreis seinen durch die sonstigen Erträge nicht gedeckten Bedarf auf die Städte um. Bemessungsgrundlage sind die Steuerkraft der kreisangehörigen Städte sowie die vom Land fließenden Schlüsselzuweisungen an die Städte. Veränderungen bei Steuerkraft und Schlüsselzuweisungen verändern für die Städte die Abgaben an den Kreis. Die Kreisumlage wird vom Kreistag jährlich in Form eines Prozentsatzes der Umlagegrundlagen neu festgesetzt.


Stichwort Kreise in Nordrhein-Westfalen

Rund sechs von zehn Einwohnern Nordrhein-Westfalens leben in einem der 31 Kreise des bevölkerungsreichsten Bundeslandes. Zusammen erstrecken sich die Kreise über eine Fläche von 89 Prozent. Den Rest teilen sich 23 kreisfreie Städte. Der bevölkerungsreichste Kreis nicht nur Nordrhein-Westfalens, sondern aller 323 deutschen Kreise, ist der Kreis Recklinghausen. Die wenigsten Einwohner in Nordrhein-Westfalen hat der Kreis Olpe. Im Durchschnitt hat in diesem Bundesland jeder Kreis rund 345 000 Einwohner auf 1 000 Quadratkilometern. Die Zahlen für den Ennepe-Ruhr-Kreis lauten: 320.000 Bürgerinnen und Bürger auf 408 Quadratkilometern.